Kirchengemeinde Dülmen

Evangelischer Friedhof in Dülmen wird 2030 geschlossen

Die Evangelische Kirchengemeinde Dülmen hat beschlossen, ihren Friedhof zum 1. Januar 2030 zu schließen. Diese Entscheidung wurde vom Presbyterium, dem gewählten Leitungsgremium der Gemeinde, getroffen.

Pfarrer Gerd Oevermann betont, dass dieser Schritt der Gemeinde schwerfällt: „Diese Entscheidung ist uns alles andere als leichtgefallen. Viele Menschen verbinden mit unserem Friedhof persönliche Erinnerungen und eine lange Familiengeschichte. Es ist uns bewusst, welche Bedeutung dieser Ort für viele hat.“

Friedhof bleibt öffentlich zugänglich

Bis einschließlich Dezember 2029 bleiben Bestattungen auf dem Evangelischen Friedhof weiterhin möglich. Auch über den Zeitpunkt der Schließung hinaus bleibt der Friedhof für mindestens 30 Jahre öffentlich zugänglich und wird weiterhin durch die Kirchengemeinde gepflegt. Er soll dauerhaft ein Ort des Gedenkens für Angehörige und Besucherinnen und Besucher bleiben. „Uns ist sehr wichtig, dass dieser Ort nicht verschwindet“, so Oevermann weiter. „Der Friedhof bleibt auch nach der Schließung ein würdevoller Raum des Erinnerns, den wir als Gemeinde weiterhin sorgfältig pflegen werden.“

Wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend

Hintergrund der Entscheidung sind wirtschaftliche Gründe. Der vergleichsweise kleine Friedhof mit rund 900 Grabstellen verzeichnet im Durchschnitt nur etwa 15 Bestattungen pro Jahr. Nach den geltenden kirchlichen Vorgaben müssen Friedhöfe kostendeckend betrieben werden. Das bedeutet, dass die laufenden Ausgaben vollständig durch Einnahmen aus Grabnutzungsgebühren gedeckt sein müssen. Da dies auf dem Evangelischen Friedhof nicht mehr gewährleistet ist und Kirchensteuermittel nicht für den Friedhofsbetrieb eingesetzt werden dürfen, sieht sich die Kirchengemeinde zu diesem Schritt gezwungen. „Wir hätten uns sehr gewünscht, den Friedhof dauerhaft erhalten zu können“, sagt Oevermann. „Doch unter den Rahmenbedingungen bleibt uns leider keine andere Möglichkeit.“

Für Nutzungsberechtigte von Grabstätten ergeben sich folgende Regelungen: Bestehen zum Zeitpunkt der Schließung am 1. Januar 2030 noch laufende Nutzungsrechte, können diese widerrufen werden. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine anteilige Erstattung der noch nicht in Anspruch genommenen Gebühren. Ein Widerruf ist auf Wunsch auch bereits vor diesem Zeitpunkt möglich.
Infoveranstaltung am 16. Juni

Die Kirchengemeinde ist sich bewusst, dass viele Menschen eine enge persönliche Bindung zu dem Friedhof haben, der über Generationen hinweg Teil des Gemeindelebens war. Entsprechend möchte sie die Betroffenen umfassend informieren und begleiten. 
Zur Klärung offener Fragen lädt die Evangelische Kirchengemeinde Dülmen zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein: Dienstag, 16. Juni 2026, um 18:30 Uhr im Gemeindezentrum, Königswall 5.

Darüber hinaus steht Pfarrer Gerd Oevermann für persönliche Gespräche zur Verfügung: 02594-85151 / gerd.oevermann@ekvw.de