Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Erzieherin wieder in Leitungsverantwortung

Die Leiterin des Martin-Luther-Kindergartens setzt ihre pädagogische Arbeit nach Verfahrenseinstellung mangels Tatverdacht in Dülmen fort. Beurteilung der Staatsanwaltschaft bedeutet Rehabilitation von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs. Träger informierte auf Elternabend in Dülmen über Verfahrensausgang.

Pfarrerin Christa Liedtke, Vorsitzende des Kita-Leitungsausschusses im Kirchen-kreis (l.), und Tv-KiTa-Geschäftsführerin Claudia Brinkmöller (r.) begrüßen Kita-Leiterin Sandra Masztalerz im Martin-Luther-Kindergarten.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin des evangelischen Martin-Luther-Kindergartens in Dülmen wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und des sexuellen Missbrauchs von Kindern mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das teilte am Dienstag, 2. Oktober, der Trägerverbund der Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken in Dülmen mit. Grundlage des rund zehnwöchigen Ermittlungsverfahrens waren fünf im Juli bei der Staatsanwaltschaft eingegangene Strafanzeigen von besorgten Familien. Der Trägerverbund informierte die Eltern der Einrichtung am Montag, 1. Oktober, dass die jetzt rehabilitierte Erzieherin im Rahmen einer begleiteten Wiedereingliederung in die zweigruppige Einrichtung zurückkehren werde.

„Als Träger des Martin-Luther-Kindergartens sind wir froh darüber, dass die umfassenden Ermittlungen von Kreispolizeibehörde und Staatsanwaltschaft nunmehr abgeschlossen sind“, sagt Claudia Brinkmöller, Geschäftsführerin des Verbunds. Der Kirchenkreis mit seinen insgesamt 19 Kindertageseinrichtungen im Münsterland habe den geäußerten Verdacht von Beginn an ernst genommen. „Dabei freut es mich ganz besonders für unsere Erzieherin, dass sie durch die Beurteilung der Staatsanwaltschaft voll umfänglich rehabilitiert worden ist“, so Brinkmöller weiter.

Ermittlungen erbrachten keine Beweise für ein Fehlverhalten

In einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Münster vom 27. September heißt es dazu: „Die umfangreichen Ermittlungen in Form von Vernehmungen von Kindern, Eltern und Personal der Kindertagesstätte haben keine Beweise für ein Fehlverhalten der Beschuldigten erbracht. Insbesondere haben teilweise die Kinder in den Vernehmungen durch die Kriminalpolizei ihre Angaben gegenüber den Eltern, durch die die Beschuldigte belastet worden war, nicht wiederholt, sondern wussten von keinem Fehlverhalten der Beschuldigten zu berichten“. Und weiter: „Teilweise stellten sich die Angaben der Kinder gegenüber den Eltern in den kriminalpolizeilichen Vernehmungen so dar, dass nicht auszuschließen war, bestimmte belastende Angaben könnten durch die Fragestellung der Eltern hervorgerufen sein“, teilte Oberstaatsanwalt Heribert Beck schriftlich mit.

Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bereitete der Träger die begleitete Wiedereingliederung der pädagogischen Mitarbeiterin in den Kita-Alltag vor. Eine externe Fachkraft steht der seit 2010 in Dülmen tätigen Leiterin, ihren Kolleginnen und Kollegen sowie der Elternschaft bei dem Wiedereinstieg zur Seite. Die Erlebnisse müssten jetzt nach Angaben von Daniel Cord, Sprecher des Kirchenkreises, in der Einrichtung aufgearbeitet werden, damit die gute pädagogische Arbeit in der evangelischen Kindertagesstätte wieder in ruhigere Bahnen gelenkt werden könne und das Erzieherteam den Kopf wieder frei hätte für seine Arbeit und die ihm anvertrauten Kinder. Die Mitarbeitenden und Eltern in der Einrichtung mit derzeit 38 Kindern im Alter von einem bis sechs Jahren informierte der Träger vorab auf einem Elternabend über sein Vorgehen. „Unsere Entscheidung stützt sich auf die Beurteilung der Staatsanwaltschaft und die erste Sichtung der umfangreichen Ermittlungsakten“, betont der Kirchenkreis-Sprecher. Danach genieße die jetzt rehabilitierte Mitarbeiterin auch weiterhin das vollste Vertrauen des Trägerverbunds. Das Vorgehen des Trägers erfolge zudem in enger Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Dülmen. 

Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster zum Verfahrensausgang können Sie online nachlesen.