Kirche gefragt
Fragen und Antworten
Manche Begriffe bei der Kirche sind spröde, klingen altmodisch und sind nur für Insider verständlich. Darum möchten wir hier einige Begriffe erklären und übersetzen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihnen wichtige Begriffe in dieser Übersicht fehlen, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden.
Was ist ein Kreissynodalvorstand (KSV)?
Der Kreissynodalvorstand, kurz KSV, leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode. Er besteht aus dem Superintendenten oder der Superintendentin, dem Synodalassessor oder der -assessorin, der oder dem Skriba sowie vier Synodalältesten. Die Mitglieder werden durch die Kreissynode für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Die Synodalältesten sind Nicht-Theologen. Superintendent:in, Assessor:in und Skriba sind Pfarrer:innen aus dem Kirchenkreis.
Was macht ein(e) Superintendent(in)?
Superintendentinnen und Superintendenten sind in der Evangelischen Kirche von Westfalen die leitenden Theologinnen oder Theologen eines Kirchenkreises. Sie stehen an der Spitze der 27 Kirchenkreise in Westfalen. Die Bezeichnung Superintendent kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt "Aufsicht Führender".
Der Superintendent oder die Superintendentin wird vom Leitungsgremium des Kirchenkreises, der Kreissynode, aus der Gruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer für acht Jahre gewählt. Er oder sie leitet den Kirchenkreis gemeinsam mit einem weiteren gewählten Gremium, dem Kreissynodalvorstand. Dort führt er oder sie ebenso wie in der Kreissynode den Vorsitz.
Der Superintendent oder die Superintendentin beaufsichtigt die Presbyterien, Gemeinden und Amtsträger im Kirchenkreis.
Er oder sie ist Dienstvorgesetzte:r und Seelsorger:in von Pfarrer:innen und Mitarbeitenden. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beratung von Kirchengemeinden, Repräsentation, Koordination von Arbeitszweigen und Lösung von Konflikten. Vergleichbar einem katholischen Regional- oder Weihbischof hat der Superintendent oder die Superintendentin das Recht, neue Pfarrer:innen zu ordinieren und die Visitationen der Gemeinden zu leiten.
Was entscheidet eine Synode?
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament auch Landessynode genannt, auf Ebene der 27 Kirchenkreise in Westfalen lauten diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung einer Landeskirche bzw. eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet.
Was geschieht während einer Visitation?
Eine Visitation (von lateinisch visitare - besuchen) ist in der evangelischen Kirche das ordnungsgemäße Verfahren, um die Arbeit und die allgemeine Situation in einer Kirchengemeinde regelmäßig (in unserem Kirchenkreis alle acht bis zwölf Jahre) auf den Prüfstand zu stellen. Die Visitation wird immer von der jeweils höheren kirchlichen Ebene durchgeführt, im Falle einer Gemeinde ist dies der Kirchenkreis mit seinem Leitungsgremium, dem Kreissynodalvorstand (KSV). Meist kommen auch Vertreter:innen aus den Fachbereichen zum Visitationsteam dazu.
Es ist gute Tradition in der evangelischen Kirche, dass eine Visitation dennoch nicht "von oben herab" durchgeführt wird, sondern in enger Abstimmung mit der besuchten Gemeinde.
Seitdem das Visitationskonzept in unserem Kirchenkreis umgestellt wurde, sprechen die Kirchengemeinde und der Kreissynodalvorstand im Vorfeld die Themen ab, die besondere Beachtung bei der Visitation haben sollen. Das ermöglicht eine zeitliche Straffung der Gesprächstermine und eine Konzentration auf die aktuell wichtigsten Themen der Gemeinde.