Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Kirchenasyl, Jugendarbeit, Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Evangelisches Kirchenparlament tagte am 15. Juni in Billerbeck

V.l. Waltraut Ettlinger (Leitungsausschuss Tv-Kita), Superintendent Joachim Anicker, Sabine Kortas (komm. Geschäftsführerin), Dominik Zurloh (neuer Geschäftsführer) und Assessor Hans-Peter Marker.

Am Samstag tagte die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken in der Gemeinschaftsschule Billerbeck. Kirchenasyl, Jugendarbeit, Trauung gleichgeschlechtlicher Paare, Abendmahl – die Tagesordnung des Evangelischen Kirchenparlaments war bunt gemischt.
Bürgermeisterin Marion Dirks begrüßte die Gäste in der neuen Stadtaula und betonte die gute Zusammenarbeit zwischen Politik und Kirche in Billerbeck, die sich in gemeinsamen Aktionen wie den Neujahrsempfängen widerspiegele.

Oberkirchenrätin Petra Wallmann, die als Personaldezernentin der Evangelischen Landeskirche den Kirchenkreis seit zehn Jahren begleitet und vor ihrem Ruhestand im Frühjahr 2020 zum letzten Mal an einer Synode teilnahm, hob die Besonderheiten des Kirchenkreises hervor. Die Randlage in Westfalen, die flächenmäßige Größe sowie die Diasporasituation bildeten für Kooperationen von Kirchengemeinden und die Besetzung von Pfarrstellen hohe Hürden. Sie riet den Synodalen zu stärkerer Vernetzung und Zusammenarbeit: „Evangelische Kirche im Westmünsterland können Sie nur gemeinsam sein“, so Wallmann. Positiv hob sie das vorbildliche Miteinander mit den Nachbarkirchenkreisen Tecklenburg und Münster hervor.

Kirchenasyl und Rechtshilfefonds

Das Thema „Kirche und Migration“ bildete einen Schwerpunkt der Beratungen. Die Westfälische Landeskirche hatte mit einem gleichnamigen Konzeptpapier die Kirchengemeinden aufgefordert, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
„Der Druck auf das Kirchenasyl wächst“, machte der Beauftragte für Geflüchtete, Pfarrer Olaf Goos (Ahaus), deutlich. „Wir nehmen als Kirche Rechte von Menschen wahr, für deren Schutz sich der Staat nicht zuständig fühlt“, erläuterte Goos. Derzeit gebe es im Kirchenkreis in vier Gemeinden je ein Kirchenasyl. Dies stelle – auch finanziell – eine Belastung für die betroffenen Gemeinden dar. Die rund 90 Delegierten beschlossen einstimmig die Einrichtung eines solidarischen Rechtshilfefonds, der die entstehenden Kosten für Rechtshilfe und weitere Aufwendungen im Zuge eines Asylverfahrens oder Kirchenasyls teilweise abfedert.
Die Kreissynode beschloss zudem einstimmig, dass Kirchengemeinden weiterhin Kirchenasyl als „ultima ratio“ gewähren sollen, jedoch nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung. Zudem wird die Landeskirche aufgefordert, sich stärker als bisher für Menschen mit Fluchterfahrungen einzusetzen und öffentlich Stellung zu beziehen. Das Thema „Flucht, Migration und Integration“ muss dauerhafte Aufgabe von Kirche sein, so der Beschluss weiter.

Kreiskirchliche Jugendarbeit vor Neustart
Pfarrer Dirk Heckmann, seit Anfang des Jahres für die Bildungs- und Jugendarbeit im Kirchenkreis zuständig, stellte seine Überlegungen für die Neuausrichtung der Jugendarbeit vor. Er will in Zukunft die Partizipation der Jugendlichen noch stärker fördern. Themenschwerpunkte sind Kultur und Technik, Fortbildung und Mädchenarbeit sowie Freizeiten und Social Media. Heckmann setzt auf eine enge Kooperation mit den Kirchengemeinden. Die Synode fand das Konzept überzeugend und gab es zur sofortigen Erprobung frei.

Stellungnahmeverfahren – Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
Die Synode hatte über verschiedene Gesetzesvorlagen zu beraten, über die die Landessynode im Herbst beschließen wird. Die kirchliche „Trauung“ für gleichgeschlechtliche Paare wurde mit großer Mehrheit befürwortet. Bisher sieht die westfälische Kirchenordnung nur eine „Segnung“ gleichgeschlechtlicher Paare vor, die der Trauung heterosexueller Paare nicht gleichgesetzt ist. „Es ist an der Zeit, dass wir der staatlichen Ehegesetzgebung folgen“, so Superintendent Joachim Anicker. „Es ist gut, wenn wir nicht länger darüber urteilen, ob zwei Menschen, die sich lieben und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen wollen, eine Trauung bekommen oder ‚nur‘ eine Segnung“, bezog der leitende Theologe des Kirchenkreises Stellung. „Wir haben uns immer schwer getan, den Unterschied theologisch zu begründen.“

Stellungnahmeverfahren – Abendmahl

Auch die Vorlagen zum Thema Abendmahl wurden mit großer Mehrheit angenommen. Hierbei ging es zum einen um die gleichwertige Zulassung von alkoholfreiem Traubensaft und Wein. Zum anderen soll eine generelle Zulassung von noch nicht konfirmierten Kindern – nach angemessener Unterweisung – zum Abendmahl ermöglicht werden, wie es in immer mehr Gemeinden praktiziert wird.

Dominik Zurloh eingeführt
Im Rahmen eines Gottesdienstes im St.-Ludgerus-Dom, der die Synode eröffnete, wurde Dominik Zurloh als Geschäftsführer des Trägerverbundes der evangelischen Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis eingeführt. Fachberaterin Sabine Kortas, die die Leitung während der Vakanzzeit innehatte, wurde für ihr Engagement gedankt. Pfarrer Frank Ludger Bakenecker hatte das Kirchenparlament in seine Kirche eingeladen und betonte in seinem Grußwort das gute ökumenische Miteinander in Billerbeck.