Ein Gemeindepfarrer aus dem westfälischen Ahaus wird künftig nie mehr als Pfarrer tätig sein. Der Geistliche ist seitens der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) mit sofortiger Wirkung aus dem Pfarrdienst entfernt worden. Die Landeskirche teilte dem Pfarrer seine endgültige Entlassung mit, nachdem ein Urteil des Amtsgerichts Ahaus gegen ihn rechtskräftig geworden war. Das Amtsgericht hatte den Pfarrer wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war bereits Ende vergangenen Jahres verkündet worden, wurde jedoch erst später rechtskräftig.
Schon vor mehreren Monaten war der Pfarrer von seinem Dienst in der Gemeinde freigestellt worden, nachdem die Vorwürfe gegen ihn bekannt geworden waren und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte. Ein Interventionsteam aus Vertreterinnen und Vertretern des Kirchenkreises und der westfälischen Landeskirche hatte sich umgehend mit der Situation befasst und sichergestellt, dass der Pfarrer seine Tätigkeiten in der Gemeinde sofort einstellen musste. Durch seine zunächst vorübergehende Freistellung wurde auch gewährleistet, dass keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu befürchten war.
Da den Ermittlungen der staatlichen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen grundsätzlich Vorrang einzuräumen ist, konnte das endgültige disziplinarrechtliche Vorgehen der Landeskirche erst nach deren formalem Abschluss erfolgen. Nachdem für das Urteil des Amtsgerichts jetzt die Rechtsgültigkeit festgestellt wurde, konnte die disziplinarrechtliche Maßnahme umgesetzt werden. Die Folge: Der verurteilte Mann wurde umgehend aus dem pfarramtlichen Dienst entlassen.