Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken

Mehr Transparenz

Mitarbeiter der Landeskirche und des Kreiskirchenamtes informierten über die Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzmanagements (NKF)

Zur „Auftaktveranstaltung NKF“ kamen Anfang Juli die hauptamtlichen Mitarbeitenden aus der Verwaltung und den synodalen Diensten sowie die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen der Kirchenkreise Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg in Lengerich zusammen.

Mit der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzmanagements (NKF) zum 1.1.2020 in den beiden Kirchenkreisen wird das Haushalts- und Finanzwesen von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung („kirchlichen Doppik“) umgestellt. Kurt Drees und Martin Koch aus dem Projektbüro NKF der Landeskirche erläuterten die Vorteile der Umstellung und den Projektplan. „Die Umstellung auf NKF ist zeitgemäß, seit 2009 arbeiten alle Kommunen in NRW mit der kaufmännischen Buchführung“, machte Drees zu Beginn deutlich.

Der wichtigste Vorteil der Umstellung ist die damit einhergehende Transparenz: Vermögen (Rücklagen, Gebäude, Grundbesitz etc.) und Verpflichtungen (Forderungen und Verbindlichkeiten) werden in der kaufmännischen Buchführung einander gegenüber gestellt. So ist auf einen Blick die Vermögenslage der Kirchengemeinde, der KiTa oder des Kirchenkreises erkennbar. Damit ist NKF auch ein Steuerungsinstrument und unterstützt bei planerischen und konzeptionellen Überlegungen für die Zukunft.

Auch für die in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis ehrenamtlichen Kirchmeister und Mitglieder in den Finanzausschüssen bringt die Umstellung Vorteile. Häufig sind diese aus ihrem beruflichen Umfeld mit der kaufmännischen Buchführung vertraut und können unmittelbar ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen.

In den Ev. Kirchenkreisen Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg leitet Sven Stampe die Umstellung auf NKF. Er bezeichnete die Fusion der drei Kreiskirchenämter, den Umzug in das neue Gebäude am Coesfelder Kreuz in Münster und die Einführung von NKF als „Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen werden“. Die Erfassung der Vermögenswerte und die Bewertung der vorhandenen Gebäude habe in den Kirchengemeinden bereits Anfang des Jahres begonnen, so Stampe. Der Befürchtung, dass bei der Inventarisierung der vorhandenen Vermögenswerte jede Kaffeetasse einzeln gezählt werden müssen, konnte Drees ein gegenteiliges Beispiel entgegen setzen: „Es werden nur Dinge erfasst, deren Anschaffungswert über 5.000 Euro liegt. In einer westfälischen Kirchengemeinde mit vier Pfarrstellen hat die Inventur vier Stunden gedauert und am Ende wurden vier Güter erfasst.“

Schulungen für die Mitarbeitenden der Kreiskirchenämter finden in diesem und im kommenden Jahr statt. Die Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeitende (z.B. Kirchmeister) sowie für Hauptamtliche, die nicht in der Verwaltung arbeiten (z.B. Kita-LeiterInnen) finden 2019 statt.
Eine weitere „Auftaktveranstaltung NKF“ für die Kirchmeister und Gemeindesekretärinnen findet am 13. September um 18 Uhr im Gemeindezentrum der ev. Kirche in Borghorst statt.