Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Kirchen suchen das Gespräch über KiBiz

Delegation der Katholischen und Evangelischen Kirche im Kreis Steinfurt besucht heimische Landtagsabgeordnete in Düsseldorf.

Kreisdechant Markus Dördelmann (v.li.), Uta van Delden (Geschäftsführerin des Kindergarten-Trägerverbundes des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg), Matthias Kaiser (Kreisdekanat Steinfurt), Superintendent Joachim Anicker, Domenico Bellinvia (Geschäftsführer des Verbandes der kath. Kirchengemeinden im Dekanat Rheine) und Claudia Brinkmöller (Geschäftsführerin des Tv-KiTa) - (Foto: Matthias Kaiser).

Für Änderungen am nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, setzt sich die katholische und evangelische Kirche im Kreis Steinfurt ein. Im Rahmen der gegenwärtigen, zweiten Revisionsstufe des KiBiz verdeutlichten am Donnerstag (20. Februar) Kreisdechant Markus Dördelmann und Superintendent Joachim Anicker sowie Fachvertreter der beiden großen christlichen Kirchen im Kreis Steinfurt in Gesprächen mit den heimischen Landtagsabgeordneten von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Düsseldorf die teilweise gravierenden Auswirkungen der vorliegenden Gesetzesnovelle. Das KiBiz regelt die Arbeitsweise und die finanzielle Ausstattung der über 10.200 Kindertageseinrichtungen in NRW. Im Kreis Steinfurt ist die evangelische und katholische Kirche Träger von rund 150 Kindergärten und Familienzentren.

„Wir engagieren uns hier als Kirche seit langem und mit großem Einsatz, weil wir uns in der Verantwortung für das Wohl der Kinder sehen“, meint Kreisdechant Markus Dördelmann aus Steinfurt. Um eine ganzheitliche und auf die Kinder bezogene Erziehung und Bildung gewährleisten zu können, bedürfe es auch in Zukunft einer ausreichenden personellen und finanziellen Grundlage, so Dördelmann weiter. Der gegenwärtige Referentenentwurf offenbare allerdings ein klares Missverhältnis: So wird der staatliche Kostenbeitrag auf der Grundlage sogenannter Kindpauschalen errechnet, die auf der Kostenbasis der Jahre 2006 und 2007 ermittelt worden sind. Die Pauschalen erhöht der Gesetzgeber seit dem Jahr 2009 jährlich um 1,5 Prozent, bis heute also um 7,5 Prozent. Diese Anhebung reiche nach Ansicht der kirchlichen Trägervertreter schon heute nicht aus, um alleine die steigenden Personal- oder Energiekosten aufzufangen.

„Die Personalkosten sind zwischen 2008 und 2013 bereits um etwa 14,5 Prozent gestiegen“, erklärt Uta van Delden. „Zu Recht“, fügt die Geschäftsführerin des Kindergartenverbundes im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg an. Schließlich leisteten Erzieherinnen und Erzieher eine hochqualifizierte, verantwortliche Arbeit und sollten angemessen bezahlt werden. Zudem würden die Träger hinsichtlich der Finanzierung der verschiedenen Risiken, beispielsweise zur Aufrechterhaltung der Bausubstanz, weitgehend allein gelassen, gibt Domenico Bellinvia vom Verband der katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Rheine zu bedenken.

Über das Problem hinaus, dass mit der geplanten, zweiten Revisionsstufe des KiBiz zwar  neue Erwartungen an die Träger, die Einrichtungen und die Mitarbeitenden formuliert, aber zugleich keine entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sieht Superintendent Joachim Anicker auch den im Referentenentwurf formulierten Bildungsbegriff kritisch. „Wir befürchten zu Lasten der uns anvertrauten Kinder eine Engführung des Bildungsbegriffs auf Sprache und Motorik“, meint der leitende Theologe des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken in den Gesprächen mit den Abgeordneten Frank Sundermann (SPD) und Norwich Rüße (Bündnis 90/Die Grünen), mit Christina Schulze Föcking und Wilfried Grunendahl (beide CDU) sowie den familienpolitischen Sprechern Bernhard Tenhumberg (CDU) und Wolfgang Jörg (SPD). Dadurch gerate die ganzheitliche Ausrichtung kirchlicher Einrichtungen immer mehr aus dem Blick. „Unseres Erachtens ist ein Dreiklang aus Bildung, Erziehung und Betreuung in der Elementarpädagogik unverzichtbar“, so Anicker weiter.

Positiv äußert sich Kreisdechant Dördelmann über die Absicht, den Wünschen und Bedürfnissen von Eltern, beispielsweise im Hinblick auf Öffnungs- und Betreuungszeiten, im Gesetz einen hohen Stellenwert beizumessen. Allerdings sollten die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern gleichrangig behandelt werden, fordert der katholische Pfarrer. Der Rechtsanspruch auf frühe Förderung in Kindertageseinrichtungen sei schließlich ein Rechtsanspruch der Kinder. „Eine einseitige Betonung der Bedarfe und Interessen der Eltern im Referentenentwurf weckt falsche Erwartungen und erschwert einen fachlich angemessenen Ausgleich“, so Dördelmann.

In den Gesprächen mit den heimischen Landtagsabgeordneten in Düsseldorf wurden diese und weitere Aspekte zu den beabsichtigen Änderungen des Kinderbildungsgesetzes von den kirchlichen Vertretern aus dem Kreis Steinfurt eingehend thematisiert. Die Elementarbildung in den Kindertagesstätten ist eine Pflichtaufgabe des Staates im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die christlichen Kirchen unterstützen den Staat bei der Erfüllung dieser Aufgabe auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und der Trägervielfalt. 

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