Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Große Herausforderungen stehen bevor

Kirchenparlament beschließt Haushalte und neues Förderprogramm

Superintendentin Susanne Falcke (großes Bild) leitete die digitale Synode.

Traditionell hat die Synode im Herbst die Haushaltspläne für das kommende Jahr zu beschließen.
Dem Evangelischen Kirchenkreis steht 2024 für seine Aufgaben, trotz rückläufiger Mitgliederzahlen und damit sinkender Kirchensteuereinnahmen, etwas mehr Geld zur Verfügung als im vergangenen Jahr. Für seine gemeinsamen Dienste, darunter das Schulreferat, die kreikirchliche Jugendarbeit oder die Bildungsarbeit stehen 1,56 Mio. Euro zur Verfügung (Vor-jahr: 1,49 Mio.), während für Leitung, Verwaltung und Gebäude 2,61 Mio. Euro (Vorjahr: 2,17 Mio.) eingeplant sind.
Die 20 Kirchengemeinden erhalten im kommenden Jahr eine Kirchensteuerzuweisung in Höhe von 6,64 Mio. Euro (Vergleich 2023: 6,38 Mio. Euro). „Die Kirchengemeinden stehen vor großen Herausforderungen, daher haben wir die Sonderzuweisung an die Gemeinden erhöht“, erläuterte Falcke.

Dass für 2024 mehr Geld zur Verfügung steht als für 2023 liegt daran, dass der Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, im Vergleich zu den anderen Kirchenkreisen in der Westfälischen Landeskirche, im Schnitt etwas weniger Kirchenmitglieder verliert, erläuterte Superintendentin Falcke. Die Zuweisung der Kirchensteuereinnahmen durch die Landeskirche berechnet sich nach den Gemeindemitgliedern in einem Kirchenkreis. Die Prognosen sind aber auch für den Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken alles andere als gut: Ab 2025 ist mit einem jährlichen Rückgang von 1.000 Kirchenmitgliedern und somit deutlich sinkenden Kirchensteuereinnahmen zu rechnen.

Dass es in einigen Kirchengemeinden schon jetzt finanziell eng wird, liegt auch daran, dass bestimmte Kosten massiv gestiegen sind. Zu nennen ist hier zum einen die Pfarrbesoldungspauschale – also die Summe, die eine Gemeinde für ihre Pfarrerin / ihren Pfarrer an die Landeskirche abführen muss. Zum anderen sieht die neue kirchliche Finanzverordnung vor, dass eine Substanzerhaltungsrücklage für kirchliche Gebäude gebildet werden muss – Geld, das dann nicht mehr für die Arbeit in der Gemeinde zur Verfügung steht. Auch diese Sub-stanzerhaltungsrücklage steigt jährlich, da sie sich u.a. aus dem Baukostenindex berechnet.

Kitas unter Druck
Die zurückgehenden Finanzmittel bei gleichzeitig steigenden Personalkosten betreffen auch die 25 evangelischen Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis. „Im Kita-Jahr 2024/25 müssen wir alle Rücklagen aus dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) aufbrauchen, um unser Personal zu bezahlen“, machte Sabine Kortas, Geschäftsführerin des Trägerverbunds für Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis, deutlich. Zwar werde die KiBiz-Pauschale, also die Summe, die das Land für jedes Kitakind zur Verfügung stellt, zum Sommer 2024 um 10% angehoben, doch das reiche nicht aus, um die gestiegenen Personalkosten abzufedern. „Wenn sich politisch nichts ändert und die Kitas von den Kommunen nicht mehr Geld bekommen, müssen wir ab 2025 den Betreuungsumfang in den Kitas reduzieren und uns ernsthaft überlegen, ob wir einzelne Kitas im Kirchenkreis schließen müssen“, so Kortas.

Förderprogramm für nachhaltige Gebäudeentwicklung
Die Synodalen stimmten mit großer Mehrheit für ein neues Förderprogramm für nachhaltige Gebäudeentwicklung, mit dem nachhaltige Strukturanpassungsprozesse, bezogen auf die kircheneigenen Gebäude, unterstützt werden sollen. Die Nachhaltigkeit der Maßnahme und die Bedeutung des Gebäudes für die Zukunft der Gemeinde sind dabei die wichtigsten Kriterien. Jede Kirchengemeinde im Kirchenkreis ist einmalig mit einer Maßnahme förderfähig, die Höchstfördersumme beträgt pro Antrag 250.000,- €. Mindestens 50% der Investitionskosten müssen durch Eigenmittel oder andere Drittmittel getragen werden.

Vier neue Pfarrer:innen für Vertretungen im Münsterland
Um die Arbeit vor Ort in den Kirchengemeinden zu unterstützen und Vertretungen im Krankheitsfall zu gewährleisten, hat die Landeskirche vier Vertretungspfarrstellen für die drei Münsterland-Kirchenkreise Steinfurt-Coesfeld-Borken, Tecklenburg und Münster eingerichtet. Im Januar bzw. Februar treten Pfarrer Wolfgang Weiß (Kreis Borken), Pfarrer Ingo Göldner (Kreis Steinfurt), Pfarrerin Susanne Stock (Teile des Kreises Steinfurt und des Kreises Warendorf, einzelne Gemeinden in der Stadt Münster) und Pfarrer Niels Nieborg (Kreis Coesfeld und einzelne Gemeinden der Stadt Münster) ihren Dienst an. (s. PDF). Die Vertretungspfarrstellen sind für acht Jahre befristet.