Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Forderung nach Integrationszentren

Synode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken debattiert über Flüchtlingspolitik und beschließt den kreiskirchlichen Haushalt für 2016.

Die Synode befasste sich in Steinfurt jetzt mit der kommunalen Flüchtlingspolitik.

Superintendent Joachim Anicker.

Pfarrer Manfred Stübecke, Beauftragter für Flüchtlingsfragen im Kirchenkreis.

Mit einem Appell an die Kommunal¬kreise Borken und Steinfurt zur Einführung sogenannter Kommunaler Integrationszentren endet am Samstag, 14. November, die Herbstsynode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken. Mit großer Mehrheit votieren die rund 100 Delegierten aus den 20 Kirchengemeinden sowie den kreiskirchlichen Diensten im Kommunikations-Zentrum der Kreissparkasse in Steinfurt für einen entsprechenden Antrag des kreiskirchlichen Ausschusses für gesellschaftliche Verantwortung. Die durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Zentren haben die nachhaltige Integration von zugewanderten Menschen zur Aufgabe. In allen kreisfreien Städten und beinahe allen Kreisen in NRW existieren mittlerweile derartige „KIZ“.

„Mit großem Respekt und Dankbarkeit würdigen wir die geleisteten Anstrengungen zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der ankommenden Flüchtlinge in den Kommunen den Münsterlandes“, meint Edgar Wehmeier, Vorsitzender des kreiskirchlichen Ausschusses für gesellschaftliche Verantwortung. „Zugleich benötigen die Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort eine fachkundige Begleitung, es bedarf der Unterstützung und Koordination durch die Kreisebene sowie die Entwicklung integrationspolitischer Konzepte, damit eine nachhaltige Integration gelingt. Hier können die Kommunalen Integrationszentren viel beitragen“, so der Pfarrer aus Steinfurt weiter. Das Land NRW stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten für diese „KIZ“ jeweils zwei Lehrkraftstellen durch das Landesschulministerium sowie zwei Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle für Verwaltungsassistenz zur Verfügung. Mit Blick in den Kreis Coesfeld würdigt die Synode die jüngst beschlossene Errichtung eines derartigen Zentrums.

Synodale fordern Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Zugleich rufen die Synodalen des Evangelischen Kirchenkreises die Kommunalverwaltungen im Westmünsterland auf, flächendeckend die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, die sogenannte G-Karte NRW. Im Sommer 2016 hatte das Land NRW als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt. Vielerorts müssen Flüchtlinge mitunter bis zu 15 Monate nach ihrer Ankunft in einer Kommune erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen. „Diese Praxis ist diskriminierend, verletzt die Würde der geflüchteten Menschen und bedeutet für die Kommunen zumeist einen immensen Aufwand“, erklärt Pfarrer Manfred Stübecke, Beauftragter für Flüchtlingsfragen im Kirchenkreis. Noch seien allerdings nicht alle Kommunen der neuen Rahmenvereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und sieben großen Krankenkassen beigetreten. Erfreut zeigte sich Stübecke über das Engagement vieler Kirchengemeinde für Asylsuchende und Migranten. „Im Rahmen ihrer Kräfte engagieren sich zahlreiche Kirchengemeinden für Flüchtlinge, von der Bereitstellung von Wohnraum über Sprachkurse bis zu Kleiderkammern oder juristischer Verfahrens¬beratung“, so der Theologe aus Nottuln weiter.

Synode läutet Themenjahr „Weite wirkt – Reformation und die Eine Welt“ ein

„Mit dem jetzt beschlossenen kreiskirchlichen Haushalt verbinde ich meinen Dank an die Menschen im Westmünsterland für ihr Vertrauen in unsere kirchliche Arbeit, in diakonische Angebote und Gemeindearbeit“, so Superintendent Joachim Anicker. Dem Evangelischen Kirchenkreis stehen für 2016 Kirchensteuermittel in Höhe von 2,939 Millionen Euro (2015: 2,85 Millionen Euro) zur Verfügung. Neben der zentralen Verwaltung und Superintendentur finanziert der Kirchen¬kreis auf diese Weise beispielsweise das Diakonische Werk, das Schulreferat oder die kreiskirchliche Jugendarbeit und beteiligt sich am Betrieb der Jugendbildungsstätte in Nordwalde. Die 20 Kirchengemeinden erhalten im kommenden Jahr eine Kirchensteuer-zuweisung in Höhe von 5.975.620 Euro (2015: 6.038.260 Euro). Die Gemeinden können damit auch in 2016 für jedes Gemeindeglied mit einer Pauschale in Höhe von 63,50 Euro planen. Ein Betrag von weiteren 6,50 Euro pro Gemeindeglied (Summe: 554.879 Euro) soll zweckbestimmt für Bausubstanzerhaltung ausgeschüttet werden.

Mit Blick auf den Reformprozess „Kirchenkreis 2017“ hörten die Synodalen Zwischenberichte aus der Evangelischen Jugendbildungsstätte Nordwalde, aus der kreiskirchlichen Jugendarbeit und dem Diakonischen Werk. Bis Sommer 2016 werden gegenwärtig Zukunftsszenarien für die sogenannten Synodalen Dienste erarbeitet. Auf ihrer Sommer¬synode am 11. Juni 2016 in Reken entscheiden die Delegierten dann über die zukünftige Ausgestaltung der kreiskirchlichen Arbeitsfelder sowie der Zukunft der Evangelischen Jugendbildungsstätte. Bis Frühjahr 2016 steht außerdem die mögliche Zusammenführung der kreiskirchlichen Verwaltungen in Steinfurt, Münster (Kirchenkreis Münster) und Lengerich (Kirchenkreis Tecklenburg) zu einem gemeinsamen Kreiskirchenamt an einem Standort zur Prüfung an. Mit der Vorstellung des Themenjahres „Weite wirkt – Reformation und die Eine Welt“ 2016 stimmten sich die evangelischen Christinnen und Christen abschließend auf den verbleibenden Weg zum Reformationsjubiläum 2017 ein.

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