Am 17. November 2024 hat der Evangelische Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken die Nachricht veröffentlicht, dass er das Beratungs- und Prüfungsunternehmen Deloitte mit einer Untersuchung eines Falls aus dem Evangelischen Martin-Luther Kindergarten Dülmen beauftragt hat. In diesem Fall erhoben Eltern im Jahr 2012 und bis 2021 Anschuldigungen gegen die damalige Leitung des Martin-Luther Kindergartens; das auf die Anschuldigungen eröffnete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde später eingestellt. Deloitte ist beauftragt, insbesondere die seinerzeitige Kommunikation mit den Betroffenen sowie die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu untersuchen.
Im Rahmen dieser Untersuchung hat Deloitte u.a. ein elektronisches Hinweisgebersystem eingerichtet und sich dazu verpflichtet, unter Wahrung der Vertraulichkeit solche Hinweise entgegenzunehmen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv nachzuverfolgen. Deloitte wird den Kirchenkreis nur so weit über eingegangene Hinweise und hinweisgebende Personen informieren, wie die hinweisgebende Person hierzu ihre Zustimmung erteilt hat.
https://der-kirchenkreis.whistleblower.website/
Das System bietet hinweisgebenden Personen die Möglichkeit, Hinweise im Zusammenhang mit dem genannten Fall vertraulich zu melden, auf Wunsch auch anonym. Um Hinweisen schnellstmöglich nachgehen zu können, ist es hilfreich, den Sachverhalt so präzise wie möglich zu beschreiben. Das Hinweisgebersystem bietet daher mittels Fragen optional eine Unterstützung bei der Bereitstellung der benötigten Informationen an. Gleichzeitig eröffnet das Hinweisgebersystem über ein Postfach die Möglichkeit einer Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und Deloitte, trotz Gewährleistung der Anonymität der hinweisgebenden Person, um z.B. noch offene Fragen zum Sachverhalt zu klären.
Jeder Hinweis wird von qualifiziertem Fachpersonal aufgenommen, ausgewertet und anschließend in einem Fachteam beraten. Deloitte hat sich der objektiven und fairen Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Da das System auch eine Postfach-Funktion umfasst, wird jede hinweisgebende Person – soweit die Bearbeitung des Hinweises es zulässt – regelmäßig über die Fortschritte bei der Aufklärung des von ihr angezeigten Sachverhalts informiert. Im Übrigen haben hinweisgebende Personen auch die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem mit Deloitte für ein persönliches Gespräch Kontakt aufzunehmen.
Schutz der hinweisgebenden Person
Es ist in jeglicher Weise untersagt, Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, zu sanktionieren. Hinweisgebende, die in gutem Glauben handeln, dürfen somit in keiner Weise benachteiligt oder Repressalien ausgesetzt werden.
Andererseits wird ein Missbrauch des Hinweisgebersystems nicht geduldet. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte eine Straftat darstellen können.
Datenschutz
Wir sind dem Datenschutz verpflichtet; dies umfasst auch, dass wir sämtliche Betroffenenrechte gewährleisten, einschließlich der Rechte der Person, gegen die der Vorwurf eines unangemessenen Verhaltens erhoben wird. Hierzu zählt auch das Recht, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Person zu erteilen. In der Regel wird das Interesse der betroffenen Person an der Auskunft über diese Daten so lange zurückstehen, wie die Untersuchung zu dem eingegangenen Hinweis noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Untersuchung ist dem Auskunftsverlangen jedoch in aller Regel nachzukommen. Wir empfehlen daher allen Hinweisgebenden, diesen Umstand im Rahmen der Abgabe eines Hinweises zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie anonym bleiben wollen.
Im Übrigen finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
Beschlagnahmefreiheit
Schließlich weisen wir darauf hin, dass Deloitte hinsichtlich der über das Hinweisgebersystem oder in sonstiger Weise eingegangenen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist; diese Informationen sind jedoch im Allgemeinen nicht beschlagnahmefrei, d.h. Ermittlungs- oder sonstige Behörden können auf entsprechenden richterlichen Beschluss diese Informationen beschlagnahmen und somit darauf zugreifen.
Weitere Meldemöglichkeiten
Unabhängig von diesem Hinweisgebersystem besteht weiterhin die Möglichkeit, unsere darüber hinaus bestehenden Meldekanäle zu nutzen.