Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Evangelische Kirche gegen nochmalige Entwurzelung von anerkannten Flüchtlingen

Auf Initiative der Evangelischen Kirchengemeinde Dülmen plädiert die Kreissynode für eine humane Umsetzung der Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge.

Pfarrerin Susanne Falcke aus Dülmen stellte den Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Dülmen in Ochtrup vor.

Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld Borken plädiert für eine humane Umsetzung des im August beschlossenen Integrationsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Eine große Mehrheit der rund 100 Delegierten aus Kirchengemeinden und kreiskirchlichen Diensten bittet demnach die Westfälische Landeskirche, sich gegenüber der Landesregierung NRW für eine verhältnismäßige Wohnsitzzuweisung anerkannter Flüchtlinge einzusetzen. Auf diese Weise solle und könne eine nochmalige belastende Entwurzelung von Asylsuchenden vermieden werden, lautet ein in Ochtrup-Langenhorst in der Vechtehalle getroffener Beschluss der Kreissynode vom Samstag, 12. November.

„Der Gesetzgeber hat im August im neuen Integrationsgesetz festgeschrieben, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung nicht mehr wie bisher frei einen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik wählen können, sondern dort wohnen sollen, wohin sie im Rahmen ihres Asylverfahrens erstmalig zugewiesen wurden“, erläuterte Pfarrerin Susanne Falcke den Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Dülmen. „Zur Verhinderung einer möglichen Ghetto-Bildung kann das durchaus Sinn machen“, so die Theologin weiter. Allerdings werde vielerorts diese Regelung auch rückwirkend auf eine große Zahl von Flüchtlingen angewendet, deren Anerkennung im Zeitraum vom 1. Januar bis 6. August 2016 erfolgt ist (Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 06.08.2016). In zahlreichen Bundesländern greife in solchen Fällen mittlerweile die Härtefallregelung nach Paragraph 12 des Aufenthaltsgesetzes. Lediglich das Land NRW habe sich dieser Regelung zwischen Bund und Ländern vom September 2016 bisher nicht vollumfänglich angeschlossen. Menschen würden mitunter erneut entwurzelt und müssten den einmal gewählten Wohnort und aufgebaute Sozialkontakte verlassen.

„Das heißt: Diesen Menschen, die sich nach bestem Wissen und zum Zeitpunkt des Umzugs auch rechtskonform nach ihrer Anerkennung einen anderen Wohnort gesucht haben und begonnen haben, sich dort ein neues Leben aufzubauen, droht nun eine erneute Entwurzelung“, heißt es in dem Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde. „Wir halten dies für einen fragwürdigen und rechtlich problematischen Umgang mit anerkannten Flüchtlingen, der außerdem unnötige Kosten für einen weiteren Umzug und neu anzusetzende Maßnahmen zur Integration verursacht“, meint Falcke. Nach dem Willen der Kreissynode, so heißt es in dem Beschluss, solle das Land NRW die Pflicht zur Wohnsitznahme am Ort der Erstzuweisung bei Flüchtlingen, deren Anerkennung zwischen dem 1. Januar und dem 6. August 2016 erfolgte, nicht rückwirkend durchsetzen. Bereits zugestellte Bescheide sollten zurückgenommen werden.