Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Aus Präses soll Bischof werden

Sommersynode des Evangelischen Kirchenkreises spricht sich für Änderung des westfälischen Präses-Titels aus – Synodale Ausschüsse für vier Jahre gewählt.

Mehrheitlich spricht sich die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises für die Einführung des evangelischen Bischofstitels in Westfalen aus.

Nach dem Willen der Sommersynode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken könnte bald aus dem „Präses“-Titel in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) das Amt des „Bischofs“ bzw. der „Bischöfin“ werden. Im RekenForum in Groß-Reken sprach sich am Samstag, 11. Juni, eine Mehrheit der rund 100 Delegierten aus 20 Kirchengemeinden sowie kreiskirchlichen Diensten dafür aus, die Bezeichnung des leitenden Theologen oder der leitenden Theologin in der Westfälischen Landeskirche zu ändern. In einem zweistündigen Wahlmarathon stimmten die Synodalen außerdem über die Zusammensetzung der kreiskirchlichen Ausschüsse für die kommenden vier Jahre ab.

Was ein Bischof ist, weiß jeder. Aber was ist eine Präses? Weil das weit weniger bekannt ist, ergriff die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen Ende 2015 die Initiative, die Bezeichnung des leitenden Theologen oder der leitenden Theologin zu ändern. „Dem Antrag, das oberste Leitungsamt unserer Kirche so eindeutig zu bezeichnen, dass es in der Öffentlichkeit leichter verstanden wird, ist unsere Kreissynode nach einer kontroversen Debatte gefolgt“, berichtet Superintendent Joachim Anicker. Danach solle die westfälische Kirchenordnung so ergänzt werden, dass der oder die Präses für die Dauer der Amtszeit den Titel „Bischof“ oder „Bischöfin“ führt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird der Landessynode der EKvW im November zur Entscheidung vorgelegt.

Über 80 Ehrenamtliche engagieren sich in ständigen Ausschüssen der Kreissynode

„Ich freue mich außerordentlich, dass sich so viele Christinnen und Christen für unseren Kirchenkreis engagieren und ihre Fähigkeiten und Gaben aktiv einbringen“, freut sich der leitende Theologe des Evangelischen Kirchenkreises über den Ausgang der Synodalwahlen. Über zwei Stunden hinweg stimmten die Synodalvertreter in Reken über die Zusammensetzung der kreiskirchlichen Ausschüsse für die kommenden vier Jahre ab. Die ständigen Ausschüsse der Kreissynode unterstützen und begleiten den Kreissynodalvorstand, das geschäftsführende Gremium des Kirchenkreises, sowie die Fachbereiche in ihrer inhaltlichen Arbeit. Die Bandbreite der Ausschüsse reicht von Finanz- und Strukturfragen über Gremien für Kirchenmusik, Schulfragen, Gottesdienst und geistliches Leben bis zu Mission, Ökumene oder kreiskirchliche Jugendarbeit. Über 80 Haupt- und Ehrenamtliche aus den Kirchengemeinden des Kirchenkreises engagieren sich in den Fachausschüssen.

Vertrauensschutz für junge Menschen in der Kirche

Einstimmig votierten die Synodalvertreter außerdem für die Einführung eines kirchenkreisweiten Konzepts zum Umgang mit dem Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. „Die Verantwortung für die Unversehrtheit des Lebens anbefohlener (junger) Menschen sowie der Vertrauensschutz innerhalb der Kirche erfordern verbindliche Standards für einen geklärten Umgang mit diesem sensiblen Thema“, heißt es in dem Beschluss. Das von einer Arbeitsgruppe innerhalb eines Jahres erarbeitete Konzept regelt erstmals verbindlich für alle evangelischen Einrichtungen innerhalb des Kirchenkreises Verfahrensschritte bei einem Verdacht auf Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, welches die verbindliche Teilnahme an Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden einschließt, die insbesondere mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Gemeinsame kreiskirchliche Verwaltung im Münsterland bleibt Ziel

Einen Zwischenbericht hörten die Synodalvertreter im RekenForum zu dem Vorhaben, die bisher eigenständigen kreiskirchlichen Verwaltungen der Kirchenkreise Münster, Tecklenburg und Steinfurt-Coesfeld-Borken zur Zeit an den Standorten Münster, Lengerich und Steinfurt an einem neuen, gemeinsamen Standort zusammen zu führen. Die drei Kirchenkreise im Münsterland bleiben dabei als Körperschaften selbstständig bestehen. „Eine endgültige Entscheidung erwarte ich in allen drei Kirchenkreisen bis zum Jahresende“, erklärt Verwaltungsleiterin Angelika Starke. Von dem Zusammengehen der kreiskirchlichen Verwaltungen mit ihren gegenwärtig 65 Mitarbeitenden erhoffen sich die Kirchenkreise Synergieeffekte und Kostenvorteile. 

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