Zu einem besonderen Gottesdienst zum 1. Artikel des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ laden die Ev. Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg an Christi Himmelfahrt am 9. Mai, ein.
Der Gottesdienst findet in der Ev. Lukaskirche, Von Esmarch-Str. 3, in Münster statt und beginnt um 10.30 Uhr. Die Liturgie liegt in den Händen von Superintendentin Susanne Falcke (Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken), Superintendent Holger Erdmann (Ev. Kirchenkreis Münster) und Superintendent André Ost (Ev. Kirchenkreis Tecklenburg). Die musikalische Gestaltung hat der frühere Popkantor des Kirchenkreises Münster, Hans Werner Scharnowski.
In diesem Jahr ist das Grundgesetz 75 Jahre in Kraft: 75 Jahre Grundgesetz als tragendes Gerüst für den Rechtsstaat der „Bonner Republik“ und für das wiedervereinigte Deutschland seit 1990. Im Rahmen des Gottesdienstes ist ein Predigt-Talk geplant: Andreas Voßkuhle, der vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und jetzige Bundesvorsitzende der parteiübergreifenden Vereinigung „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, steht Stefan Querl, dem Leiter des Geschichtsorts Villa ten Hompel in Münster, Rede und Antwort.
Wie umgehen mit Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Ein freies und friedliches Zusammenleben gelingt nur, wenn Menschenrechte verwirklicht und geschützt werden – von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Alle Menschen können sich im Alltag aktiv für Gerechtigkeit und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen: auf der Straße, im Beruf, in der Freizeit oder im Freundeskreis. Sei es, diskriminierenden Kommentaren offen zu widersprechen, seinen Nachbar*innen unvoreingenommen zu begegnen oder gemeinsam auf dem Christopher-Street-Day Solidarität zu zeigen: Es gibt viele Möglichkeiten, für Menschenwürde und Menschenrechte einzustehen. Und gerade dort, wo diese unter Druck geraten, ist es besonders wichtig, sich einzusetzen.
Die Gottesdienstbesucher erwartet ein spannender Diskurs zu Fragen der Menschenwürde, auch vor dem Hintergrund des juristisch leidenschaftlich debattierten Dilemmas, dass der „freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann“. Dieses bekannte Diktum des 2019 verstorbenen Bundesverfassungsrichters und Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde hat ebenfalls einen „runden“ Geburtstag. Es wurde vor 60 Jahren formuliert.
Der Talkgast Andreas Voßkuhle, geb. 1963 in Detmold, studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und München. 1992 promovierte er mit einer Arbeit über „Rechtsschutz gegen den Richter“. 1995 wurde er Referent im Bayerischen Staatsministerium des Innern. 1998 habilitierte er mit einer Arbeit über „Das Kompensationsprinzip“. Seit 1999 ist er Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie (Abt. I). Im Mai 2008 wurde er zum Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt, im März 2010 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Nach zwölf Jahren endete im Juni 2020 seine Amtszeit. Seit November 2020 ist er Vorsitzender von „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ in Deutschland.