Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Visitation in Nordwalde und Altenberge

Kreiskirchliche Visitation beleuchtet evangelisches Gemeindeleben – Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken besucht Gemeinde in Nordwalde-Altenberge.

Ein umfassendes Bild der vielfältigen evangelischen Aktivitäten und Angebote in der Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge verschafft sich in der Zeit vom 24. bis 27. Februar ein Visitationsteam des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken (www.der-kirchenkreis.de) unter Leitung von Superintendent Joachim Anicker. Zum Auftakt der turnusmäßigen Visitation lädt das Presbyterium um Pfarrer Ulf Schlien alle Gemeindeglieder zu einem Familiengottesdienst und einer Gemeindeversammlung ein. In der Friedenskirche in Altenberge beginnt am Sonntag, 24. Februar, um 10:30 Uhr, ein Familiengottesdienst. Um 11:30 Uhr stellt sich das Visitationsteam in einer Gemeindeversammlung im Haus der Begegnung der Kirchengemeinde vor. Alle acht bis zwölf Jahre schreibt die Kirchenordnung einen solchen „dienstlichen Besuch“ durch den Kirchenkreis in jeder Gemeinde vor.

„Wir werfen bei unserem Besuch ganz bewusst einen Außenblick in die Gemeinde, schauen genau hin, würdigen gelungene Projekte und ermutigen Ehren- und Hauptamtliche dazu, auf dem eingeschlagenen guten Weg weiterzugehen“, erklärt Superintendent Joachim Anicker die Idee der kreiskirchlichen Visitation. In zweiter Linie erfülle dieser „dienstliche Besuch“ nach der evangelischen Kirchenordnung auch eine geistliche Ordnungs- und Aufsichtsfunktion. Während der zahlreichen Begegnungen in Gottesdiensten, Versammlungen, in der Kinder- und Jugendarbeit oder mit den Bürgermeistern in Nordwalde und Altenberge beleuchten die Beteiligten die gegenwärtige Gemeindesituation und diskutieren Herausforderungen und künftige Entwicklungen für Kirchengemeinde und Kommunen.

www.ev-nordwalde-altenberge.de

 

Stichwort „Visitation“

Eine Visitation (von lateinisch visitare – besuchen) ist in der evangelischen Kirche das ordnungsgemäße Verfahren, um die Arbeit und die allgemeine Situation in einer Kirchengemeinde regelmäßig alle acht bis zwölf Jahre auf den Prüfstand zu stellen. Die Visitation wird immer von der jeweils höheren kirchlichen Ebene durchgeführt, im Falle einer Gemeinde ist dies der Kirchenkreis mit seinem Leitungsgremium, dem Kreissynodalvorstand (KSV).

Es ist gute Tradition in der evangelischen Kirche, dass eine Visitation dennoch nicht „von oben herab“ durchgeführt wird, sondern in enger Abstimmung mit der besuchten Gemeinde. Das Verfahren der Visitation sieht vor, dass nach Abschluss der Gespräche ein Bericht von den Visitatoren verfasst wird, der dem Presbyterium vorgelegt wird. Das Presbyterium kann dann entscheiden, wo Ergänzungen nötig sind und welche Aufgaben aus den Beobachtungen der Delegation es besonders berücksichtigen will. Beides – der Bericht und die Ergänzungen – gehen dann zusammen an die Landeskirche und Präses Alfred Buß. Nach etwa einem halben Jahr besucht der Superintendent noch einmal das Presbyterium und erkundigt sich, was sich nach der Visitation in der Gemeinde entwickelt und verändert hat. Präses Buß wird dem Presbyterium abschließend ebenfalls eine Rückmeldung zu dem Bericht schicken.

In den Leitlinien zur Visitation (§ 1  Wesen und Aufgaben der Visitation) heißt es dazu:

(1)    „In der Visitation nimmt die Kirche ihre Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Wortes Gottes und für die rechte Verwaltung der Sakramente sowie für den gesamten kirchlichen Dienst wahr“ (§1 Kirchengesetz zur Durchführung der Visitation der Kirchengemeinden). Die Visitation ist also einerseits ein Ordnungs- und Leitungsinstrument mit kirchenaufsichtlicher Funktion.

(2)    Die Visitation soll andererseits helfen, die Verbindung zwischen den Gemeinden und Diensten des Kirchenkreises zu vertiefen und Zeugnis und Dienst im Kirchenkreis zu fördern. Sie dient insofern der Ermutigung der verantwortlich handelnden Personen und gibt ihnen konstruktive Anregungen für ihre Weiterarbeit.

(3)    Ziel jeder Visitation ist es, die konkrete Gemeindesituation aus verschiedenen Perspektiven wahrzunehmen, Bedürfnisse zu artikulieren und zu erfragen, Herausforderungen wahrzunehmen und Zielvereinbarungen für die künftige Entwicklung zu treffen.