Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Synode plädiert für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

In Dülmen-Karthaus diskutieren die Vertreter der Evangelischen Kirche im Westmünsterland die mittelfristige Finanzplanung – Haushalt 2015 beschlossen.

Verwaltungsleiterin Angelika Starke erläutert den Haushalt des Kirchenkreises für 2015.

Superintendent Joachim Anicker vor der Herbstsynode des Evangelischen Kirchenkreises.

Kreisdechant Johannes Arntz überbrachte der Kreissynode die Grüße des katholischen Kreisdekanats Coesfeld.

Mit großer Mehrheit plädieren die Vertreter der Evangelischen Kirche im Westmünsterland für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in öffentlichen Gottesdiensten. Auf der Herbstsynode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken im Anna-Katharinenstift in Dülmen-Karthaus votierte am heutigen Samstag, 15. November, ein Großteil der Delegierten aus den 20 Kirchengemeinden sowie den kreiskirchlichen Diensten für einen entsprechenden Antrag an die westfälische Landeskirche. Gegenwärtig ermöglicht die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) eine Segnung schwuler oder lesbischer Paare lediglich in einem nicht-öffentlichen, andachtsähnlichen Rahmen, wobei der Abstand zu einer kirchlichen Trauung von Ehepaaren gewährleistet bleiben muss. Während der Synodaltagung beschlossen die Delegierten überdies den Haushalt des Evangelischen Kirchenkreises für 2015 sowie die mittelfristige Finanzplanung der Evangelischen Kirche im westlichen Münsterland für die kommenden sechs bis acht Jahre.

„Schon in der Bibel begegnet uns eine Vielfalt familiärer Lebensformen“, erklärt Pfarrerin Heike Bergmann vom kreiskirchlichen Arbeitskreis „Familien heute“. „Und überall dort, wo wir heute von Familie reden, wo wir Verlässlichkeit und Treue, gegenseitige Verantwortung auf Dauer, Liebe und ein fürsorgliches Einstehen füreinander erleben, dürfen wir mit Gottes Zuspruch rechnen“, ergänzt Pfarrerin Claudia de Wilde. Gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen hatten die Theologinnen im Zuge der gleichnamigen landeskirchlichen Hauptvorlage „Familien heute“ (2012) einen Antrag an die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken vorbereitet. Darin wird die Synode der westfälischen Landeskirche gebeten, die „kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden können“. Mit großer Mehrheit folgten die Delegierten jetzt dem Antrag. Damit entscheidet letztlich die Synodaltagung der Evangelischen Kirche von Westfalen in ihrer Sitzung vom 17. bis 20. November in Bielefeld über eine Änderung der Kirchenordnung. 2012 hatte die westfälische Landeskirche mit dem Impulspapier „Familien heute“ eine breite Diskussion des Familienbegriffs in Kirche und Gesellschaft angestoßen (www.familien-heute.de).

Synodale beschließen die mittelfristige Finanzplanung und den Haushalt 2015

Beschlossen wurde weiterhin, die Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises nicht zu ändern. Demnach werden die Kirchensteuermittel im Westmünsterland auch weiterhin nach einem festen Schlüssel auf Kirchengemeinden (68 Prozent) und Kirchenkreis (32 Prozent) verteilt. Letzteres bedeutet für 2015 einen Betrag von 2,85 Millionen Euro (2014: 2,87 Millionen Euro). Neben der zentralen Verwaltung und Superintendentur finanziert der Kirchenkreis auf diese Weise beispielsweise das Diakonische Werk, das Schulreferat oder die kreiskirchliche Jugendarbeit und beteiligt sich am Betrieb der Jugendbildungsstätte in Nordwalde. Darüber hinaus sind weitere Zuweisungen vorgesehen für die laufenden Betriebskosten der 24 evangelischen Kindertageseinrichtungen des Kirchenkreises.

„Ein sehr stabiler Arbeitsmarkt im Land beschert uns gegenwärtig ein Einnahme-Zwischenhoch, für das wir dankbar sind, während wir weiterhin langfristig mit leicht sinkenden Einnahmen rechnen“, erklärt Superintendent Joachim Anicker die anhaltend positive Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen. So erhalten die Kirchengemeinden in 2015 eine Kirchensteuerzuweisung in Höhe von rund 6.014.260 Euro (2014: 6.102.700 Euro). Die Gemeinden können damit auch in 2015 für jedes Gemeindeglied mit einer Pauschale in Höhe von 63,50 Euro planen. Ein Betrag von weiteren 6,50 Euro pro Gemeindeglied (Summe: 558.000 Euro) soll darüber hinaus zweckbestimmt für Bausubstanzerhaltung ausgeschüttet werden. Angesichts der positiven Kirchensteuerentwicklung hält die Synode an der momentanen Finanzverteilung vorerst bis Ende 2022 fest. Damit fangen die Mehreinahmen aus der Kirchensteuerentwicklung in den kommenden Jahren erwartbare Mehrausgaben für Gehälter oder Pensionszahlungen auf.