Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken

Gemeindeleitung ebnet Lösungsweg

Nach anhaltenden Spannungen erklärt das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Ahaus seine Arbeitsunfähigkeit und beantragt seine Auflösung.

Das Leitungsgremium der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Ahaus, das so genannte Presbyterium, hat am Mittwoch, 12. März, in ordentlicher Sitzung bei der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) die eigene Auflösung beantragt. Gemäß Artikel 80, Absatz 3, der westfälischen Kirchenordnung (KO) erklärte sich das 14-köpfige Gremium nach anhaltenden Spannungen und divergierenden Vorstellungen über die zukünftige Gemeindeleitung einstimmig für arbeitsunfähig. Bis zur Bestandskraft der Entscheidung durch die Landeskirche mit Sitz in Bielefeld ruhen die Rechte und Pflichten des Presbyteriums. Das bestätigte jetzt Joachim Anicker, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken. Anstelle des Presbyteriums hat der Kreissynodalvorstand, das Leitungsgremium des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken, in den kommenden Tagen Bevollmächtigte zu bestellen. Diese führen dann bis auf Weiteres die Amtsgeschäfte der Kirchengemeinde.

Am kommenden Sonntag, 16. März, solle dieser Presbyteriumsbeschluss den Gemeindegliedern im Rahmen eines Gottesdienstes in der Evangelischen Christuskirche in Ahaus abgekündigt werden. In den folgenden Tagen informieren dann Gemeindeversammlungen unter Mitwirkung des Superintendenten die Gemeindeöffentlichkeit über die weiteren Schritte. „Kurzfristig nehmen gemäß unserer geltenden Kirchenordnung noch zu bestellende Bevollmächtigte die Aufgaben des Presbyteriums wahr.“ Der Bevollmächtigtenausschuss werde zunächst die Situation der Gemeinde genau prüfen und zu gegebener Zeit eine Neuwahl des Leitungsgremiums vorbereiten. Zu einem Wahltermin äußerte sich der leitende Theologe des Kirchenkreises nicht.

Die Arbeitsunfähigkeit des Presbyteriums rühre nach Worten des Superintendenten von anhaltenden Spannungen und unterschiedlichen Vorstellungen über die zukünftige Leitung der Gemeinde her. „Ich bedaure die Entwicklung sehr“, sagt Anicker. Das Gremium sei „zutiefst zerstritten“ gewesen. Diese Konflikte hätten dazu geführt, dass die Sachfragen nicht mehr einvernehmlich bearbeitet werden konnten. Versuche, die Arbeitsfähigkeit durch Beratung oder supervisorische Begleitung von außen wieder herzustellen, scheiterten. „Es gibt offensichtlich Konstellationen, wo alle das Beste wollen, es aber nicht mehr tun können“, fasste Anicker das Dilemma zusammen. Dennoch hätten die Presbyterinnen und Presbyter mit der Auflösung des Leitungsgremiums einen sehr wichtigen und verantwortlichen Schritt getan auf dem Wege zu einer Neubildung der Gemeindeleitung.

Das Presbyterium einer Kirchengemeinde wird für die Dauer von vier Jahren gewählt und ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens. Das Gremium kümmert sich um Mitarbeitende und Finanzen: Es vertritt die evangelischen Christen am Ort im rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Dem Leitungsgremium in Ahaus gehören die Ortspfarrer Olaf Goos (Vorsitz) und Willy Bartkowski sowie zwölf ehrenamtliche Presbyterinnen und Presbyter an, die zuletzt 2012 in den Gemeindebezirken Ahaus, Heek, Legden und Schöppingen gewählt worden waren.

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