Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Lieferkettengesetz nachbessern!

Evangelischer Kirchenkreis ruft zu Briefaktion an Bundestagsabgeordnete auf

Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

Im Februar 2021 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 22. April geht es nun in die Ausschüsse und wird am 21./ 22. Mai erneut verhandelt.

Der Gesetz sieht vor, dass deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden ab 2023 dazu verpflichtet werden, entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung der Menschenrechte zu achten, ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Eine Behörde soll prüfen, ob sie dem nachkommen. Tun sie das nicht, können Unternehmen mit Bußgeldern und einem Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung bestraft werden.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hatte bereits auf ihrer Synode im Herbst 2020 ein starkes Lieferkettengesetz gefordert; der nun vorliegende Gesetzentwurf bleibe nach Auskunft der zuständigen Ausschüsse jedoch nun deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Auch der Ausschuss für gesellschaftliche Verantwortung und der Ausschuss für Mission und Ökumene im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken haben sich mit dem Lieferkettengesetz beschäftigt und fordern eine Nachbesserung. „Wir begrüßen grundsätzlich das Gesetz, da damit vom Prinzip der Freiwilligkeit Abstand genommen wird“, so Superintendent Joachim Anicker, „aber unserer Meinung nach reicht der vorliegende Gesetzesentwurf nicht aus, um schwere Menschenrechtsverletzungen und gravierende ökologischen Schäden am Beginn der Lieferkette zu verhindern“, ist der leitende Theologe des Kirchenkreises überzeugt. Unternehmen würden lediglich verpflichtet, ihre direkten Vertragspartner in den Blick zu nehmen, tiefer in die Lieferkette eintauchen müssen sie nur, wenn sie konkret auf eine Verletzung der Menschenrechte hingewiesen werden oder ein Schaden bereits entstanden ist.

Was das konkret bedeutet, macht Pfarrer Dr. Jean-Gottfried Mutombo vom Institut für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (MÖWe), am Beispiel des Kobalt-Abbaus im Kongo deutlich: „Kobalt wird von der Automobilindustrie für die Herstellung von Batterien verwendet, eingekauft wird es aber nicht direkt im Kongo, sondern zum Beispiel in China. Die Unternehmen müssen laut Gesetzentwurf die Lieferkette nur bis China rückverfolgen, nicht aber bis in den Kongo, obwohl dort 20% der Kobaltvorkommen durch Kinderarbeit abgebaut werden.“

Das Thema Kinderarbeit steht in diesem Jahr auch bei den Vereinten Nationen auf der Agenda, die eine Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit fordern, erläutert Pfarrerin Heike Bergmann, Vorsitzende des Ausschusses für Mission und Ökumene: „Gerade am Beginn der Lieferkette sind oftmals Kinder im Einsatz, die statt in die Schule zu gehen in Minen, auf Haselnussplantagen oder in Textilfabriken arbeiten müssen.“

„Es ist unsere Aufgabe als Christinnen und Christen, unsere Stimme für andere zu erheben“, ist Pfarrer Guido Meyer-Wirsching, Mitglied im Ausschuss für gesellschaftliche Verantwortung, überzeugt. „Aus diesem Grund haben wir die 20 Kirchengemeinden im Kirchenkreis aufgefordert, sich mit einem Brief an die Bundestagsabgeordneten vor Ort zu wenden und eine Nachbesserung des Gesetzes zu fordern. Wir haben das als Ausschüsse des Kirchenkreises auch selbst getan.“