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Fragen und Antworten
Manche Begriffe bei der Kirche sind spröde, klingen altmodisch und sind nur für Insider verständlich. Darum möchten wir Ihnen hier einige Begriffe erklären und übersetzen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Ihnen wichtige Begriffe in dieser Übersicht fehlen, können Sie sich über das Kontaktformular an uns wenden.
Kreissynodalvorstand (KSV)
Der Kreissynodalvorstand, kurz KSV, leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode. Er besteht aus dem Superintendenten oder der Superintendentin, dem Synodalassessor oder der -assessorin, der oder dem Skriba sowie vier Synodalältesten. Die Mitglieder werden durch die Kreissynode für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Die Synodalältesten sind Nicht-Theologen. Superintendent, Assessor und Skriba sind Pfarrerinnen und Pfarrer aus dem Kirchenkreis.
Superintendent/-in
Superintendentinnen und Superintendenten sind in der Evangelischen Kirche von Westfalen die leitenden Theologinnen oder Theologen eines Kirchenkreises. Derzeit stehen 31 Männer und Frauen an der Spitze der 31 Kirchenkreise in Westfalen. Die Bezeichnung Superintendent kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt "Aufsicht Führender".
Der Superintendent wird vom Leitungsgremium des Kirchenkreises, der Kreissynode, aus der Gruppe der Pfarrerinnen und Pfarrer für acht Jahre gewählt. Er leitet den Kirchenkreis gemeinsam mit einem weiteren gewählten Gremium, dem Kreissynodalvorstand. Dort führt er ebenso wie in der Kreissynode den Vorsitz.
Der Superintendent beaufsichtigt die Presbyterien, Gemeinden und Amtsträger im Kirchenkreis. Er ist Dienstvorgesetzter und Seelsorger von Pfarrerinnen und Pfarrern und Mitarbeitenden und er berät die Gemeinden. Zu den weiteren Aufgaben gehören Repräsentation, Koordination von Arbeitszweigen und Lösung von Konflikten. Vergleichbar einem katholischen Regional- oder Weihbischof hat der Superintendent das Recht, neue Pfarrer zu ordinieren und die Visitationen der Gemeinden zu leiten.
Synode
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament auch Landessynode genannt, auf Ebene der 31 Kirchenkreise in Westfalen lauten diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung einer Landeskirche bzw. eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet.
Visitation
Eine Visitation (von lateinisch visitare – besuchen) ist in der evangelischen Kirche das ordnungsgemäße Verfahren, um die Arbeit und die allgemeine Situation in einer Kirchengemeinde regelmäßig (in unserem Kirchenkreis alle acht bis zwölf Jahre) auf den Prüfstand zu stellen. Die Visitation wird immer von der jeweils höheren kirchlichen Ebene durchgeführt, im Falle einer Gemeinde ist dies der Kirchenkreis mit seinem Leitungsgremium, dem Kreissynodalvorstand (KSV).Meist kommen auch Vertreter aus den Fachbereichen zum Visitationsteam dazu.
Es ist gute Tradition in der evangelischen Kirche, dass eine Visitation dennoch nicht „von oben herab“ durchgeführt wird, sondern in enger Abstimmung mit der besuchten Gemeinde.
Seitdem das Visitationskonzept in unserem Kirchenkreis umgestellt wurde, sprechen die Kirchengemeinde und der Kreissynodalvorstand im Vorfeld die Themen ab, die besondere Beachtung bei der Visitation haben sollen. Das ermöglicht eine zeitliche Straffung der Gesprächstermine und eine Konzentration auf die aktuell wichtigsten Themen der Gemeinde.
Synodale Ausschüsse
Neben dem Kreissynodalvorstand (KSV) als verfassungsgemäßem Leitungsausschuss des Kirchenkreises hat die Synode zur Förderung und Bearbeitung besonderer Arbeitsbereiche Fachausschüsse berufen, die dem KSV zuarbeiten bzw. die vom KSV beauftragt werden können.
Der KSV wird durch die Protokolle der Ausschusssitzungen zeitnah über deren Arbeit informiert und bei Bedarf zur Beschlussfassung oder zum Handeln veranlasst. Einmal jährlich lädt der Superintendent oder die Superintendentin die Ausschussvorsitzenden zum Austausch über ihre aktuellen Themen und Arbeitsschwerpunkte ein.
Die synodalen Ausschüsse im Überblick:
- Kreissynodalvorstand (KSV)
- Delegierte zur Landessynode
- Finanzausschuss
- Strukturausschuss
- Nominierungsausschuss
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausschuss für Gottesdienst und geistliches Leben
- Ausschuss für Kirchenmusik
- Leitungsausschuss TV-Kita
- Synodaler Jugendausschuss
- Ausschuss für Schulfragen und Katechetik
- Ausschuss für Mission und Ökumene
- Ausschuss für gesellschaftliche Verantwortung



