Kirchenkreis Steinfurt Coesfeld Borken Pressemitteilung

Bocholter Christen erwarten Besuch

Visitation der Evangelischen Kirchengemeinde Bocholt – Auftaktgottesdienst in der Apostelkirche lädt zu Miteinander in der größten Stadt des Kirchenkreises ein.

Superintendent Joachim Anicker.

Mit ihren über 70.000 Einwohnern bildet die Stadt Bocholt die größte Kommune auf dem Gebiet des Evangelischen Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken. In der Zeit vom 5. bis 8. März erwartet die Evangelische Kirchengemeinde Bocholt mit ihren rund 7.500 Gemeindegliedern anlässlich einer kreiskirchlichen Visitation einen „dienstlichen“ Besuch des Kirchenkreises. Über vier Tage hinweg verschafft sich ein Visitationsteam unter der Leitung von Superintendent Joachim Anicker einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten und Angebote der evangelischen Gemeinde mit ihren drei Bezirken.

In der Apostelkirche am Biemenhorster Weg bildet ein Zentralgottesdienst am Sonntag, 5. März, um 10 Uhr, den Auftakt der Visitation. An den Gottesdienst schließt sich um 11.30 Uhr eine Gemeindeversammlung an, zu der alle evangelischen Christinnen und Christen in Bocholt eingeladen sind. Alle acht bis zwölf Jahre schreibt die westfälische Kirchenordnung einen solchen „dienstlichen Besuch“ durch den Kirchenkreis in jeder Gemeinde vor.

„Gelungene Projekte würdigen, Haupt- und Ehrenamtliche ermutigen“

„Wir werfen bei unserem Besuch ganz bewusst einen Außenblick in die Gemeinde, schauen genau hin, würdigen gelungene Projekte und ermutigen Ehren- und Hauptamtliche dazu, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzugehen“, erklärt Superintendent Joachim Anicker die Idee der kreiskirchlichen Visitation. In zweiter Linie erfülle dieser „dienstliche Besuch“ nach der evangelischen Kirchenordnung eine geistliche Ordnungs- und Aufsichtsfunktion. Während der zahlreichen Begegnungen in den drei Gemeindebezirken mit Gemeindevertretern, der Kommunalpolitik oder Vertretern der weiteren Konfessionen beleuchten die Beteiligten die gegenwärtige Gemeindesituation und diskutieren Herausforderungen und künftige Entwicklungen für die Kirchengemeinde mit ihren drei Gottesdienststätten. Die Visitation und ihre Ergebnisse richten sich dabei vornehmlich an das Presbyterium, das Leitungsgremium der Gemeinde.

 

Stichwort „Visitation“

Eine Visitation (von lateinisch visitare – besuchen) ist in der evangelischen Kirche das ordnungsgemäße Verfahren, um die Arbeit und die allgemeine Situation in einer Kirchengemeinde regelmäßig alle acht bis zwölf Jahre auf den Prüfstand zu stellen. Die Visitation wird immer von der jeweils höheren kirchlichen Ebene durchgeführt, im Falle einer Gemeinde ist dies der Kirchenkreis mit seinem Leitungsgremium, dem Kreissynodalvorstand (KSV).

Es ist gute Tradition in der evangelischen Kirche, dass eine Visitation dennoch nicht „von oben herab“ durchgeführt wird, sondern in enger Abstimmung mit der besuchten Gemeinde. Das Verfahren der Visitation sieht vor, dass nach Abschluss der Gespräche ein Bericht von den Visitatoren verfasst wird, der dem Presbyterium vorgelegt wird. Das Presbyterium kann dann entscheiden, wo Ergänzungen nötig sind und welche Aufgaben aus den Beobachtungen der Delegation es besonders berücksichtigen will. Beides – der Bericht und die Ergänzungen – gehen dann zusammen an die Landeskirche und Präses Annette Kurschus. Nach etwa einem halben Jahr besucht der Superintendent noch einmal das Presbyterium und erkundigt sich, was sich nach der Visitation in der Gemeinde entwickelt und verändert hat. Präses Kurschus wird dem Presbyterium abschließend ebenfalls eine Rückmeldung zu dem Bericht schicken.

In den Leitlinien zur Visitation (§ 1  Wesen und Aufgaben der Visitation) heißt es dazu:

  1. „In der Visitation nimmt die Kirche ihre Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Wortes Gottes und für die rechte Verwaltung der Sakramente sowie für den gesamten kirchlichen Dienst wahr“ (§1 Kirchengesetz zur Durchführung der Visitation der Kirchengemeinden). Die Visitation ist also einerseits ein Ordnungs- und Leitungsinstrument mit kirchenaufsichtlicher Funktion.
  2. Die Visitation soll andererseits helfen, die Verbindung zwischen den Gemeinden und Diensten des Kirchenkreises zu vertiefen und Zeugnis und Dienst im Kirchenkreis zu fördern. Sie dient insofern der Ermutigung der verantwortlich handelnden Personen und gibt ihnen konstruktive Anregungen für ihre Weiterarbeit.
  3. Ziel jeder Visitation ist es, die konkrete Gemeindesituation aus verschiedenen Perspektiven wahrzunehmen, Bedürfnisse zu artikulieren und zu erfragen, Herausforderungen wahrzunehmen und Zielvereinbarungen für die künftige Entwicklung zu treffen.